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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 23.08.1989

1 U 347/88

Normen:
BGB §§ 242, 254
StVO § 21 a

Fundstellen:
DRsp I(123)333a-c
NJW 1990, 332
VRS 77, 415

(a-b) »... In einer sehr großen Zahl von Fällen führt das Unterlassen des Gurtanlegens auch zu einer Mithaftung des Verletzten .. . Es kann heute auch nicht mehr ernsthaft bezweifelt werden, daß der Gurtnutzen die [...]
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