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OLG Hamm - Entscheidung vom 08.03.1989

5 UF 41/89

Normen:
BGB § 1634 Abs.2 S.2

Fundstellen:
DRsp I(167)374e
NJW 1989, 2336

Nach Auffassung des Senats ist ein Ausschluß des Umgangsrechts gem. § 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB nur zulässig, wenn dies für das körperliche oder seelische Wohl des Kindes erforderlich ist und der Gefährdung des [...]
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