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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 27.06.1989

3 UF 274/88

Normen:
BGB § 1361

Fundstellen:
FamRZ 1990, 49
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 104
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 90

B. Das OLG begründet dies damit, der Verpflichtete müsse bei Zahlung an den Berechtigten befürchten, nochmals vom Vermieter in Anspruch genommen zu werden; so wohl auch Pal-Diederichsen, § 1361 BGB Rdn. 26. Dagegen [...]
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