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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 12.01.1989

5 Ss 337/88 - 63/88 IV

Normen:
StrEG § 5 Abs.2 S.1

Fundstellen:
DRsp IV(467)176b
JMBl NRW 1989, 142
MDR 1989, 845
NStZ 1990, 39

»... Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG .. ist eine Entschädigung zu versagen, wenn und soweit der Beschuld. die Strafverfolgungsmaßnahmen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. ... Ein Einschreiten der [...]
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