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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 09.01.1989

2 Ws 1-2/89

Normen:
StPO § 44

Fundstellen:
DRsp IV(448)157a
JMBl NRW 1989, 71
NStZ 1989, 242

»... Gem. § 44 StPO ist nur dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn den AntrSt. an der Fristversäumung kein Verschulden trifft. Ob dem Verurteilten [im vorl. Fall] ein eigenes Verschulden an der [...]
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