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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.10.1989

2 Ss 327/89 - 131/89 II

Normen:
StGB § 246

Fundstellen:
DRsp III(329)97a-b
JMBl NRW 1990, 70
VRS 78, 111

(a) »Die tatrichterlichen Feststellungen vermögen den Schuldspruch wegen Unterschlagung (§ 246 StGB ) nicht zu tragen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat hierzu ausgeführt: »Die Benutzung eines gemieteten Kraftfahrzeugs [...]
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