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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 06.09.1989

2 Ss (OWi) 318/89 - (OWi) 93/89 II

Normen:
StVO § 2 Abs.1, § 42 Abs.6 Nr.1 d Zeichen 340

Fundstellen:
DAR 1989, 470
DRsp II(286)232d
VRS 77, 456
VerkMitt 1990, 44

»... Nach § 42 Abs. 6 Nr. 1 d StVO darf, wenn außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen durch Zeichen 340 markiert sind, der mittlere Fahrstreifen durchgängig befahren werden, wo - auch [...]
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