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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.01.1989

8 W 84/88

Normen:
ZPO § 114

Fundstellen:
DRsp IV(409)254b
MDR 1989, 826
NJW 1989, 2955
VersR 1989, 645

»Der Senat vermag sich der [gegenteiligen] Rechtsauffassung, die dem (angefochtenen) Beschluß zugrunde liegt und die auch von anderen LGen vertreten wird (vgl. LG Aurich, NJW 1986, 792 mit Anmerkung von Matthies; LG [...]
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