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LG Siegen - Entscheidung vom 30.08.1989

3 S 201/89

Normen:
BGB § 564 b Abs.2 Nr.2

Fundstellen:
DRsp I(133)404e
WuM 1990, 23

»Die Kündigungsberechtigung der Kl. ergibt sich aus § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB . Die Kl. möchte ausweislich der Kündigungserklärung die Wohnung der Bekl. durch ihre Tochter und deren drei Kinder, also durch von dem [...]
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