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LG Mönchengladbach - Entscheidung vom 14.12.1989

5 T 540/89

Normen:
GKG § 16 Abs. 2

Fundstellen:
JurBüro 1990, 774

In dem vorangegangenen Rechtsstreit hat der Kläger die Beklagten auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung und auf Zahlung von Mietzinsrückständen in Anspruch genommen. Gemäß § 4 des Mietvertrages wer für die Wohnung [...]
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