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LG Memmingen - Entscheidung vom 09.11.1989

4 T 1381/89

Normen:
GBO § 18 Abs.1, § 53 Abs.1 S.2, § 71 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(473)182a
Rpfleger 1990, 251

a. »Die Beschwerde ist statthaft, weil es sich bei dem [befristeten] Vorbescheid des Grundbuchamtes [, mit dem den Beteiligten die Absicht des Grundbuchrechtspflegers mitgeteilt wurde, die in den Wohnungsgrundbüchern [...]
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