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LG Hannover - Entscheidung vom 19.10.1989

45 C 130/89

Fundstellen:
NJW 1990, 1615
jur-pc 1991, 948

I. Das Amtsgericht Hannover hat den Angeklagten wegen unzulässigen Errichtens und Betreibens einer Fernmeldeanlage zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 65,- DM verurteilt. Im übrigen hat es den Angeklagten [...]
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