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LG Flensburg - Entscheidung vom 24.04.1989

5 O 75/89

Normen:
ZPO §§ 688, 696

Fundstellen:
DRsp IV(418)251c
Rpfleger 1989, 377

Der AntrSt. hatte einen Mahnbescheid beantragt, der antragsgemäß erlassen wurde, aber dann nicht zugestellt werden konnte, weil der AntrG. unbekannt verzogen und sein Aufenthalt nicht zu ermitteln war. In Fällen dieser [...]
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