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LG Berlin - Entscheidung vom 10.08.1989

61 S 113/89

Normen:
BGB § 564 b Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
DRsp I(133)405a
WuM 1990, 22
ZMR 1990, 61

»Das Mietverhältnis ist durch die Kündigung .. nicht beendet worden. Diese ist .. unwirksam, denn die Kl. haben kein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses i. S. des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB , [...]
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