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LG Aachen - Entscheidung vom 15.02.1989

7 S 356/88

Normen:
BGB § 249 S.2 , 262

Fundstellen:
DRsp I(123)332a
NJW-RR 1989, 859

»... Nach § 249 Satz 2 BGB kann der Gläubiger, wenn wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten ist, statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. [...]
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