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LG Aachen - Entscheidung vom 31.05.1989

63 Qs 131/89

Normen:
StPO § 94

Fundstellen:
MDR 1989, 1014
NStE Nr. 6 zu § 94 StPO

Die für die Herstellung von Ablichtungen und Abschriften entstehenden Personal- und Sachkosten sind nicht erstattungsfähig. Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen ist nicht einschlägig, [...]
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