Mit ihrer gemäß §§ 21 Abs. 2 , 11 Abs. 2 RpflG in Verbindung mit § 104 Abs. 3 ZPO als Beschwerde zulässigen Erinnerung wendet sich sie Beklagte gegen die Festsetzung einer Erörterungsgebühr von DM 2.117,70 (nebst [...]
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