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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 05.05.1989

6 Ta 115/89

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
AnwBl 1989, 681

Mit ihrer gemäß §§ 21 Abs. 2 , 11 Abs. 2 RpflG in Verbindung mit § 104 Abs. 3 ZPO als Beschwerde zulässigen Erinnerung wendet sich sie Beklagte gegen die Festsetzung einer Erörterungsgebühr von DM 2.117,70 (nebst [...]
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