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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 04.04.1989

8 Ta 4/89

Normen:
KSchG § 5 Abs. 4

Fundstellen:
DRsp VI(614)126h
NZA 1989, 823

»Zutreffend ist das ArbG davon ausgegangen, daß der von der Kl. »vorsorglich« gestellte Antrag trotz der von der Kl. vertretenen Rechtsauffassung, wonach sie die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage überhaupt [...]
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