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BayObLG - Entscheidung vom 12.01.1989

BReg 2 Z 108/88

Normen:
GBO § 35 Abs.1 S.2

Fundstellen:
BayObLGZ 1989, 8
DRsp IV(473)178e
FamRZ 1989, 900
NJW-RR 1989, 585
Rpfleger 1989, 278

»...[Aus § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO] folgt, daß das Grundbuchamt [GBA] eine in einer öffentl. Urkunde enthaltene Verfügung von Todes wegen selbständig daraufhin zu prüfen und auszulegen hat, ob der Erblasser in ihr die [...]
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