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BayObLG - Entscheidung vom 21.11.1989

BReg 1 a Z 56/89

Normen:
BGB § 2109 Abs.1 S.2 Nr.1

Fundstellen:
DRsp I(174)240b
FamRZ 1990, 320
NJW-RR 1990, 199
Rpfleger 1990, 165

»... Der am 2. 3. 1966 ohne Nacherbenvermerk (§ 2363 Abs. 1 Satz 1 BGB ) bewilligte Erbschein ist nicht dadurch richtig geworden, daß der zweite Nacherbfall ab 10. 5. 1973 nicht mehr eintreten konnte; denn eine zweite [...]
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