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BayObLG - Entscheidung vom 05.07.1989

3 ObOWi 94/89

Normen:
OWiG § 74 Abs.2 S.1

Fundstellen:
DAR 1990, 72
DRsp IV(468)167d-e
JZ 1989, 860
StV 1990, 15
VRS 78, 54

(d) »... Das AG hat zu Unrecht die Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 OWiG bejaht. Bei der Entscheidung der Frage, ob eine genügende Entschuldigung vorliegt, ist dem Tatrichter kein Ermessensspielraum eingeräumt. Es [...]
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