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BVerwG - Entscheidung vom 09.03.1989

2 C 59.86

Normen:
BBesG § 66 Abs.1
GG Art. 33 Abs.5

Fundstellen:
BVerwGE 81, 298
DRsp V(570)405b
DVBl 1989, 1149
DÖV 1989, 907
NVwZ 1989, 874

»... [Gemäß] § 66 Abs. 1 BBesG kann die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle den Anwärtergrundbetrag bis auf 30 % des Grundgehalts, das einem Beamten der entsprechenden Laufbahn in der ersten [...]
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