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BVerwG - Entscheidung vom 11.04.1989

4 B 65.89

Normen:
BauOBln (Bauordnung Berlin) § 77 Abs. 1 S. 1
BauOBln (Bauordnung Berlin) § 110 Abs. 1 S. 1
GG Art 14 Abs. 1 S .1
GG Art 14 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
BRS 49 Nr. 143
BRS 49 Nr. 220
Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 28
DÖV 1989, 860
DWW 1989, 334
NJW 1989, 2638
NVwZ 1989, 1061
UPR 1989, 349

Die Beschwerde ist nicht begründet. Aus dem Beschwerdevorbringen lassen sich keine Gründe entnehmen, die gemäß § 132 Abs. 2 VwGO zur Zulassung der Revision führen. Die Rechtssache hat nicht die ihr von den Klägern [...]
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