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BSG - Entscheidung vom 23.02.1989

11/7 RAr 103/87

Normen:
AFG § 33 Abs. 1, § 13
SGB X § 40 Abs. 5 Halbs. 2, § 44, § 40 Abs. 2
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
DRsp V(545)109a
DVBl 1990, 210
NVwZ 1989, 902

»Das LSG meint [zu Unrecht], der Kl. müsse sein Begehren, die Unwirksamkeit der Untersagungsverfügung klarzustellen und den Rechtsschein eines wirksamen Verwaltungsaktes zu beseitigen, im Wege eines Antrags auf [...]
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