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BGH - Entscheidung vom 26.10.1989

IVb ARZ 23/89

Normen:
ZPO § 648 Abs.1, § 650 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(418)251b
FamRZ 1990, 391

»... Eine Überweisung [des vom gem. § 648 Abs. 1 ZPO zuständigen AG D. förmlich eingeleiteten Entmündigungsverfahrens] nach § 650 Abs. 1 ZPO an das AG Do. ist nicht gerechtfertigt. Der BGH hat wiederholt entschieden, [...]
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