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BGH - Entscheidung vom 14.08.1989

NotZ 14/88

Normen:
BGB § 2258 a
BNotO §§ 1, 92, 93
BeurkG § 34 Abs.1 S.4

Fundstellen:
BGHR BGB § 2258a, Verfassungsmäßigkeit 1
BGHR BeurkG § 34 Abs. 1 Satz 4 Amtliche Verwahrung 1
DNotZ 1990, 436
DRsp IV(470)264a-b

a. »Aus § 34 Abs. 1 Satz 4 BeurkG ergibt sich die Verpflichtung für den Notar, ein vor ihm errichtetes Testament unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung zu bringen. Durch die gesetzl. Formulierung, daß dies [...]
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