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BGH - Entscheidung vom 13.07.1989

III ZR 240/88

Normen:
BGB § 839 Abs.1
BSHG § 69 Abs.3 S.2

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 27
DRsp I(147)251d
VersR 1990, 268

Der Senat hat mit diesem Beschluß die Annahme der Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart (1 U 75/88 Ä v. 28.9.88, in VersR aaO. S. 276) abgelehnt. »Ob ein durch eine Amtspflichtverletzung Geschädigter zu dem Kreis [...]
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