Der Senat hat mit diesem Beschluß die Annahme der Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart (1 U 75/88 Ä v. 28.9.88, in VersR aaO. S. 276) abgelehnt. »Ob ein durch eine Amtspflichtverletzung Geschädigter zu dem Kreis [...]
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