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BGH - Entscheidung vom 07.03.1989

XI ZR 146/88

Normen:
ScheckG Art. 40 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR ScheckG Art. 40 Nr. 2 Nichteinlösungsvermerk 1
BGHZ 107, 111
MDR 1989, 635

Die Klägerin fordert von der Beklagten 50.000 DM Provision für die Vermittlung eines Darlehens in Höhe von 1.000.000 DM sowie 80 DM für Bankspesen. In zweiter Instanz hat sie die Klageforderung auch auf [...]
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