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BGH - Entscheidung vom 19.12.1989

VI ZR 311/88

Normen:
GSB § 1

Fundstellen:
MDR 1990, 613
WM 1990, 773

Die H. GmbH hatte sich gegenüber der Wohnbau N. GmbH & Co. L. -Straße KG in B. (im folgenden: Wohnbau) verpflichtet, als Generalübernehmerin auf einem Grundstück, an dem die Wohnbau ein Erbbaurecht erworben hatte, [...]
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