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BGH - Entscheidung vom 08.06.1989

IX ZR 234/87

Normen:
BGB § 930, § 1626

Fundstellen:
BB 1989, 2216
BGHR AO § 262 Herausgabeklage 1
BGHR BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1 Selbstkontrahieren 1
BGHR BGB § 1795 Abs. 2 Selbstkontrahieren 1
BGHR BGB § 930 Besitzmittlungsverhältnis 1
BGHR BGB § 930 Besitzmittlungsverhältnis 2
BGHR ZPO § 771 Herausgabeklage 1
DRsp I(150)300c
FamRZ 1989, 945
JuS 1990, 141
MDR 1989, 1097
NJW 1989, 2542
WM 1989, 1393

Der Beklagte betreibt gegen die Eltern des am 1. Januar 1972 geborenen Klägers die Zwangsvollstreckung wegen bestandskräftig festgesetzter Steuerforderungen von mindestens 461.000 DM. Der Vollziehungsbeamte des [...]
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