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BGH - Entscheidung vom 21.06.1989

IVa ZR 302/87

Normen:
BGB §§ 826, 2287, 1922, 1967

Fundstellen:
BGHR BGB § 1967 Abs. 2 Pflichtenübergang 1
BGHR BGB § 2287 Abs. 1 Anspruchsumfang 2
BGHR BGB § 2287 Abs. 1 Konkurrenzen 1
BGHR BGB § 826 Sittenwidrigkeit 1
BGHR BGB § 826 Vertragserbenschutz 1
BGHZ 108, 73
JuS 1989, 1017
MDR 1989, 1085

Die Parteien streiten um ein Anwesen, das der frühere Beklagte, der inzwischen verstorbene Bruder des Vaters der Kläger, ihnen und ihrem Halbbruder T durch sittenwidriges Zusammenwirken mit seiner Mutter entzogen haben [...]
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