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BGH - Entscheidung vom 16.02.1989

III ZR 62/87

Normen:
BayGO Art. 57, 80
BayWasserG 1907 Art. 207
BayWasserG 1962 Art. 96
Bayer. Verf. Art. 11, 83
GVG § 13
ZPO §§ 256, 352

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Wasserversorgung 1
BGHR GVG § 13 Wasserversorgung 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 11
BGHR ZPO § 265 Abs. 2 Funktionswechsel 1
MDR 1989, 615

Die Parteien sind Inhaber im Grundbuch eingetragener gemeindlicher Nutzungsrechte in R , einem Ortsteil von C ( Allgäu). Sie streiten darüber, ob der Klägerin für ein Bauvorhaben ein Wasseranschluß zusteht. Die [...]
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