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BGH - Entscheidung vom 12.10.1989

VII ZR 303/88

Normen:
HOAI § 7 Abs. 3 §§ 9 103 Abs. 3

Fundstellen:
BauR 1990, 101
ZfBR 1990, 64

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung von Architektenhonorar einschließlich pauschalierter Nebenkosten und Mehrwertsteuer aus mündlich abgeschlossenen Architektenverträgen. Durch notariellen Vertrag vom [...]
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