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BGH - Entscheidung vom 31.05.1989

VIII ZR 140/88

Normen:
BGB § 276, § 433
HGB § 377

Fundstellen:
BB 1989, 1432
BGHR BGB vor § 1 Mitteilungspflicht 1
BGHR HGB § 377 Rügeobliegenheit 1
BGHZ 107, 331
DB 1989, 1764
DRsp I(130)292b
DRsp II(214)231a-b
DRsp-ROM Nr. 1992/1880
JuS 1989, 933
MDR 1989, 906
NJW 1989, 2532
VersR 1989, 1152
WM 1989, 1145
ZIP 1990, 520

Die Klägerin lieferte der Beklagten über längere Zeit Wellpappe einer bestimmten Qualität. Diese Ware bestand aus drei Schichten: der Außendecke, der Feinwelle und der Innendecke. Die von der Beklagten bezogene Pappe [...]
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