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BGH - Entscheidung vom 22.06.1989

III ZR 72/88

Normen:
AGBG §§ 9 ff.
BGB §§ 164, 398

Fundstellen:
AP Nr. 5 § 398 BGB
BB 1989, 1503
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Lohnabtretungsklausel 1
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Vollmachtsklausel 1
BGHZ 108, 98
DB 1989, 2265
DRsp II(224)187a-b
DRsp II(224)188a-b
DRsp-ROM Nr. 1992/1815
JZ 1989, 847
MDR 1989, 889
NJW 1989, 2283
WM 1989, 1086

Der Kläger ist ein Verbraucherverband i.S. des § 13 Abs. 2 Nr. 1 AGBG . Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, das außer Teilzahlungsfinanzierungen auch allgemeine Bankgeschäfte betreibt. Sie arbeitet im Rahmen der [...]
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