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BGH - Entscheidung vom 12.10.1989

I ARZ 618/89

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 689 Abs.2, § 691, § 699 Abs.1

Fundstellen:
AnwBl 1990, 165
BB 1990, 99
BGHR ZPO § 281 Mahnverfahren 1
BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Mahnverfahren 1
BGHR ZPO § 689 Abs. 2 Satz 1 Unzuständigkeit 1
DRsp IV(418)251d
MDR 1990, 222
NJW 1990, 1119
Rpfleger 1989, 516
VersR 1990, 105
WM 1989, 1910

Für die Bestimmung eines zuständigen Gerichts gemäß § 36 Nr. 6 ZPO ist im vorliegenden Verfahren kein Raum. Der Mahnbescheid vom 5. Juni 1989 (dem Antragsgegner zugestellt am 7.6.1989) wurde vom unzuständigen [...]
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