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BGH - Entscheidung vom 08.06.1989

I ZR 135/87

Normen:
BGB § 12, § 823 Abs. 1, § 1004
GG Art. 1 Abs. 1
UWG § 1, § 3

Fundstellen:
BGHR BGB § 1004 Abs. 1 Persönlichkeitsrecht 10
BGHR BGB § 12 Postmortaler Namensschutz 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Postmortaler Persönlichkeitsschutz 1
BGHR UrhG § 13 Satz 1 Urheberpersönlichkeitsrecht 1
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte 14
BGHZ 107, 384
DRsp I(145)365a-b
GRUR 1995, 668
JZ 1990, 37
JuS 1990, 933
MDR 1989, 1076
NJW 1990, 1986
wrp 1990, 231

Der Kläger ist Eigentümer zweier Aquarelle, die im Stile des 1956 verstorbenen Expressionisten Emil Nolde gemalt und mit dessen Namen signiert sind. Nach dem Vorbringen des Klägers hat er die Bilder im März 1985 von [...]
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