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BGH - Entscheidung vom 22.06.1989

III ZR 100/87

Normen:
BGB § 164, § 242
NRWGO § 56

Fundstellen:
BGHR BGB § 182 Genehmigung 1
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 29
BGHR NW GO § 56 Abs. 1 Stadtwerke 1
BGHR NW GO § 56 Abs. 2 Stadtwerke 1
BGHR NW GO § 56 Ratsbeschluß 1
DRsp I(112)155d
MDR 1990, 419
NVwZ 1990, 403
WM 1990, 407

Die Klägerin ist Eigentümerin eines stillgelegten Bergwerks in R. In dieser Eigenschaft ist sie Mitglied der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft (LINEG), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die [...]
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