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BGH - Entscheidung vom 16.11.1989

1 StR 644/89

Normen:
BZRG § 51 Abs. 1 § 63 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4
StGB § 20 § 21 § 69a

Fundstellen:
NStZ 1990, 332 (Schoreit)
StV 1990, 349
ZfS 1991, 284

1. Der Rechtsfolgenausspruch hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. a) Die Strafkammer hat strafschärfend gewertet, daß 'die wenn auch nicht gravierenden Vorstrafen nicht ganz unberücksichtigt bleiben' konnten (UA [...]
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