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BGH - Entscheidung vom 20.04.1989

IX ZR 212/88

Normen:
BGB § 550b, § 768 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1989, 1082
BGH, HdM Nr. 19
BGHR BGB § 550b, Mietkaution 1
BGHR BGB § 768 Abs. 1 Bereicherungseinwand 1
BGHZ 107, 210
DRsp I(133)375a-c
DWW 1989, 255
MDR 1989, 732
NJW 1989, 1853
NJW 1989, 1883
WM 1989, 795
WuM 1989, 289
ZMR 1989, 256

Die Klägerin nimmt den Beklagten als Bürgen in Anspruch. Di D (im folgenden: Mieter) wollte von der Klägerin eine Wohnung anmieten. Diese hatte den Abschluß des Mietvertrages davon abhängig gemacht, daß er außer einer [...]
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