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BGH - Entscheidung vom 12.05.1989

IVb ZB 46/87

Normen:
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über Renten- und Unfallversicherung vom 9. Oktober 1975 (BGBl. 1976 II 396) Art. 4 und 5
BGB § 1587b Abs. 1
VAHRG § 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1587b Abs. 1 Polen 1
BGHR VAHRG § 2 Polen 1
EzFamR BGB § 1587b Nr. 11
FamRZ 1989, 949
MDR 1989, 893
NJW 1989, 1997
NJW-RR 1989, 1029

I. Die Parteien, beide Deutsche, heirateten am 19. Dezember 1964 in Z. und übten anschließend in Polen rentenversicherungspflichtige Tätigkeiten aus, bis sie Mitte 1981 in die Bundesrepublik übersiedelten. Hier waren [...]
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