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BGH - Entscheidung vom 25.04.1989

VI ZR 146/88

Normen:
BGB § 426, § 832
VVG § 67 Abs. 1, § 157

Fundstellen:
BGHR BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 Ausgleichung 3
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 25
BGHR StVO § 45 Abs. 6 Verantwortlichkeit 1
BGHR VVG § 157 Anspruchsinhalt 1
BGHR VVG § 67 Abs. 1 Satz 1 Freistellung 1
BGHR VVG § 67 Abs. 1 Satz 1 Gesamtschuldnerausgleich 1
DRsp II(229)249b-c
MDR 1989, 901
VRS 77, 103
VersR 1989, 730

Der Kläger, der als Haftpflichtversicherer des Landes Hessen Schadensersatzleistungen an N. erbracht hat, begehrt von den Beklagten Erstattung im gesamtschuldnerischen Innenausgleich. N. ist im Jahre 1974 mit seinem [...]
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