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BFH - Entscheidung vom 07.04.1989

III R 54/88

Normen:
InvZulG (1982) § 4b

Fundstellen:
BFHE 157, 270
BStBl II 1989, 805

I. Die A-AG mit Sitz in B und die C-AG mit Sitz in D schlossen im Dezember 1982 einen notariellen Verschmelzungsvertrag. Danach wurde das Vermögen der A-AG unter Ausschluß der Abwicklung auf die C-AG übertragen (§ 339 [...]
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