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BAG - Entscheidung vom 20.04.1989

8 AZR 632/87

Normen:
BAT § 33 Abs. 1 Buchstabe c
BGB §§ 254, 276, 277, 611, 670
TVG § 1
Zulagen-TV § 1 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
AP Nr. 9 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers
EzA § 670 BGB Nr. 20
EzBAT § 8 BAT Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers Nr. 6
NZA 1990, 27
PersR 1990, 87
ZTR 1989, 483

Der Kläger ist in einer von dem Beklagten betriebenen psychiatrischen Klinik als Krankenpfleger beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Bundes-Angestelltentarifvertrag ( BAT ) anzuwenden. Neben seinem Gehalt [...]
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