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AG Minden - Entscheidung vom 18.04.1989

13 OWi 434/89

Normen:
StVG § 25 a

Fundstellen:
DAR 1990, 73
DRsp II(294)238f

»§ 25 a StVG bestimmt, daß dem Halter eines Kraftfahrzeugs die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, wenn mit diesem Fahrzeug ein Halt- oder Parkverstoß begangen worden ist und der Führer des Fahrzeugs vor Eintritt [...]
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