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AG Düren - Entscheidung vom 07.03.1989

5 C 499/88

Normen:
BGB § 564b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

Aufgrund des Mietvertrages vom 23.11.1985 haben die Beklagten eine Wohnung im Hause des Klägers, In der Klaus 22, in Langerwehe gemietet. Der monatliche Kaltmietzins beträgt 420,00 DM. An Nebenkostenvorauszahlung sind [...]
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