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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 17.11.1988

6 K 143/88

Normen:
FTG § 6 Abs.1
PolG §§ 1, 3

Fundstellen:
DRsp V(540)189c
GewArch 1989, 308
NJW 1989, 2487

»Die [angefochtene Verfügung, mit der der klag. Maklerin die Durchführung von Beratungs- und Verkaufsstunden für Immobilien an Sonn- und Feiertagen untersagt worden war] findet ihre Rechtsgrundlage in den §§ 1 , 3 PolG [...]
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