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OVG Münster - Entscheidung vom 29.04.1988

15 A 2207/85

Normen:
GO NRW § 47 Abs.1 Satz 1

Fundstellen:
DRsp V(560)84d
DVBl 1989, 164
DÖV 1989, 28
NVwZ-RR 1989, 155

»... Die Erfüllung der den Gemeindedirektor [gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW= GO ] treffenden Pflicht, die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vorzubereiten, .. kann es [...]
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