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OVG Lüneburg - Entscheidung vom 10.10.1988

1 B 102/88

Normen:
BauGB § 154 Abs. 1 S. 1
BauGB § 153 Abs. 5
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1
VwGO § 80 Abs. 4 S. 3

Fundstellen:
NdsMBl 1989, 133
StädteT 1989, 226

Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 21. [...]
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