»... Der Eigentümer einer störenden Sache kann sich nicht durch Dereliktion [nach § 959 BGB] der Zustandshaftung entziehen. Sinn der Zustandshaftung ist, eine angemessene Risikoverteilung zwischen Eigentümer und [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!